Transportrecht in Griechenland

Themis, Göttin des Rechts, übergibt Aigeas, König von Athen, das Zepter des Rechts.

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Überblick über griechisches Transportrecht

 

Der internationale Güterverkehr wird von den entsprechenden internationalen Abkommen und Übereinkommen geregelt (CMR für den internationalen Strassengüterverkehr, Hague-Visby und Hamburg für den Seegütertransport, CIM für den Eisenbahngütertransport und Warschau und Montreal für den Lufttransport). Besonders für den internationalen Strassengüterverkehr ist das CMR Übereinkommen mit Gesetz Nr. 559/1977 ratifiziert und dadurch ist ins griechische Recht verkörpert, welches, nach Artikel 28 des griechischen Grundgesetzes, jede gegenteilige Vorschrift des Rechts in diesen Sachen überwindet.

 

Das griechische Recht des nationalen Strassengüterverkehrs wird von Par. 90-104 des Handelsgesetzes geregelt. Die wichtigsten Unterschiede zwischen dem Recht des nationalen Strassengüterverkehrs und dem Recht des internationalen Strassengüterverkehrs sind folgende: a) der Frachtführer im nationalen Strassengüterverkehr haftet für alle Fälle ausser von force majeure, b) es gibt keine Kappung für die Haftpflicht des Frachtführers im nationalen Strassengüterverkehr wie im internationalen Strassengüterverkehr, wo es die SDRs (special drawing rights) gibt, c) es gibt keinen Begriff des ‘wilful misconduct’ für die Haftung des Frachtführers, wie im internationalen Strassengüterverkehr, d) der Empfang der Güter und die Zahlung der Fracht im nationalen Strassengüterverkehr schreibt jedes Recht für die Einleitung von gerichtlichen Schritten gegen den Frachtführer ab, im Falle von beschädigten oder verlorenen Gütern, e) die Verjährungsfrist im nationalen Strassengüterverkehr beträgt sechs Monaten bzw. ein Jahr und nicht ein Jahr bzw. drei Jahren wie im internationalen Strassengüterverkehr, im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. 

 

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