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Vorgehensweise und Konditionen
a. Sobald wir die Daten über den Rechtsgrund der Transaktion, über die Daten des Schuldners und die Höhe der geschuldeten Summe bekommen, leiten wir gleich eine Bonitätsprüfung über den Schuldner ein. Wir prüfen beim Konkursregister des Landgerichts Athen, ob der Schuldner (Firma oder Privatperson) in Konkurs geraten ist. Falls ja, melden wir, nach entsprechender Zustimmung des Mandants, die Forderung des Mandants an die Konkurstabelle an. b. Falls der Schuldner noch tätig ist, setzen wir uns mit ihm außergerichtlich telefonisch und schriftlich in Verbindung, um eine kostengünstige Regelung der Angelegenheit treffen zu können. Unsere Gebühren für die Auffassung einer Mahnung sind folgende:
c. Sollte im außergerichtlichen Forderungseinzug ein Zahlungserfolg zu verzeichnen sein, belasten wir eine 5 % Erfolgsprovision von den eingehenden Geldern. d. Falls der Schuldner die Schuld nicht tilgt, leiten wir, nach Rücksprache mit dem Mandant, das Klagverfahren ein. Für dieses Verfahren berechnen wir unser Honorar nach dem deutschen RVG (RechtsanwaltsVergütungsGesetz) außer Kosten (Übersetzungskosten, Gebühr an die Gerichtskasse, Zustellung). e. Für die Einleitung von gerichtlichen Schritten gegen Schuldner, die außer Athen und Piräeus wohnhaft sind, müssen wir Korrespondenzanwälten beauftragen, die dort zugelassen sind. Das Honorar des Korrespondenzanwalts beträgt die Hälfte der Gebühren nach dem RVG.
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