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Kanzlei Nikolaos TsesmeloglouVorstellung
RA Nikolaos Tsesmeloglou studierte von 1988 bis 1992 an der Athener Universität Rechtswissenschaften. Von 1993 bis 1994 erwarb er an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg den Master of Laws (LL.M.) im Gesellschaftsrecht. Darüber hinaus machte er seine Dissertation im Thema ‘Stukturunterschiede zwischen GmbH und AG in Deutschland im Vergleich zu Griechenland’ bei Prof. Dr. Peter Hommelhoff.
Von 1994 bis 1995 absolvierte er ein Praktikum in der Rechtsabteilung der Deutsch-Griechischen Industrie- und Handelskammer in Athen. 1997 war er Partner bei der Athener Kanzlei Constantine Charonis und Partner und im Anschluss war er bis 2000 Partner bei der Athener Kanzlei Mavridis-Marinos-Lazaratos und Partner. Seine Schwerpunkte waren das Gesellschaftsrecht, das Transportrecht sowie Inkasso. 2000 gründete er seine eigene Kanzlei in Athen.
Die Kanzlei Nikolaos Tsesmeloglou berät und vertritt Mandanten schwerpunktmäßig im Gesellschaftsrecht, Transportrecht und Inkasso. Die Kanzlei betreut nationale und internationale Unternehmen in allen Größenordnungen. Der Schwerpunkt liegt bei der Beratung von Deutschen Unternehmen. Zur Mandantschaft zählen Firmen wie beispielsweise die Würth GmbH & Co. KG, Salzgitter AG, Zurich Service GmbH, LKW Walter Internationale Transportorganisation GmbH, ZF Trading GmbH, Bergo Montanus KG, TUNAP Deutschland GmbH, Intermec Technologies GmbH, Baublys Control Laser GmbH, Hymer Leichtmetallbau GmbH, Akzepta Group, der Europa Inkasso Service and EMS Debita GmbH.
Die Kanzlei bearbeitet und realisiert die besten Lösungen betreffs der optimalen Gesellschaftsformen für die Gründung von Gesellschaften in Griechenland wie auch die juristische und steuerliche Beratung der Firma und der Gesellschafter. Im Gesellschaftsrecht vertritt Rechtsanwalt Tsesmeloglou mittelständische und börsennotierte Gesellschaften bis hin zu Finanzinstituten. Das Gesellschaftsrecht beinhaltet zahllose wirtschaftlich bedeutende Bereiche wie zum Beispiel die Gründung von Gesellschaften unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte, die Einbringung, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung von Unternehmen sowie die Errichtung vom Gesellschaftsvertrag, Syndikatsvertrag und Kooperationsvertrag. Die Kanzlei berät auch bei der Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen, beim Wechsel der Geschäftsleitung, bei der Haftung von Verwaltungsrat und Gründern.
Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei ist das gesamte Transportrecht. Die Kanzlei ist das einzige griechische Mitglied der „Deutschen Gesellschaft für Transportrecht’’. Das Transportrecht umfasst das Recht der inländischen und der grenzüberschreitenden Beförderung von Gütern auf allen Verkehrsträgern. Spedition, Logistik, Umschlag, Lagerhaltung und der Gütertransport auf der Straße, Schiene, in der Luft, auf See, auf Binnengewässern sowie die Kombinationen hiervon zählen zum Transportrecht. Zahlreiche Rechtsgebiete wie beispielsweise das Reiserecht, Seeschifffahrtsrecht und Luftverkehrsrecht spielen hierbei somit eine wesentliche Rolle. Falls die bestellten Waren beschädigt oder gar nicht am Ziel ankommen, macht die Kanzlei beispielsweise Schadensersatzansprüche für Mandanten geltend. Zudem handelt die Kanzlei Mandanten vorteilhafte Verträge aus oder weist Ausländer auf zwingende Rechtsvorschriften Griechenlands hin.
Zum Schluß begleitet die Kanzlei Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz bei der Durchsetzung ihrer Forderungen in Griechenland. Die erfolgreiche Zusammenarbeit der Kanzlei mit vielen deutschen, schweizerischen und griechischen Firmen sowie Inkassounternehmen garantieren das erfolgreiche Ergebnis. |
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